AGB

Hier finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von fest/essen Catering

  1. Geltung der AGB
  2. a. Mit Auftragserteilung an unser Unternehmen werden die gegenständlichen AGB als ausdrückliche Vertragsgrundlage neben den Bedingungen im Angebot für Verträge mit der „WB98 Gastronomie GmbH (festessen)“ (FN500627t) vereinbart.

    b. Änderungen und Ergänzungen unserer AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustim-mung der Geschäftsführung.

    c. Die AGB in der jeweils aktuellen Fassung wurden vor Auftragserteilung ausgehändigt und kön-nen/konnten jederzeit auf der Homepage unseres Unternehmens eingesehen werden.

  3. Angebote/Vertragsabschluss
  4. a. Kostenvoranschläge/Angebote werden unentgeltlich erstellt und behalten drei Wochen ihre Gül-tigkeit. Die entsprechenden Hinweise finden sich zusätzlich auf den erstellten Angeboten. Ein Fehlen dieser Hinweise auf dem schriftlichen Angebot ändert nichts an der Unverbindlichkeit des Angebots.

    b. Preise sind nicht als Pauschalpreise zu verstehen, außer sie sind als solche klar definiert. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im Grundauftrag nicht enthalten sind, gebührt ein angemes-senes Entgelt.

  5. Leistungsumfang 
  6. a. Unser Unternehmen erbringt die im Angebot spezifizierte Leistung. Hinsichtlich der saisonalen Verfügbarkeit der Lebensmittel und da wir Partner der „Genussregion Österreich“ sind, können jedoch leichte Abweichungen zum Angebot entstehen.

    b. Wir vereinbaren mit dem Kunden vorab eine Mindestpersonenanzahl, für die die Speisen vorbe-reitet werden. Sollte sich diese Mindestanzahl verändern, ist der Kunde verpflichtet, dies spätes-ten fünf Tage vorher schriftlich bekannt zu geben, widrigenfalls keine Preisanpassung erfolgt. Ei-ne Reduzierung der Personenanzahl bis 10% wird in der Abrechnung berücksichtigt. Bei einer Reduzierung über 10% erfolgt keine Korrektur des Preises. Bei einer Ausweitung der Personenanzahl bis 10% ist das Angebot neu zu kalkulieren. Bei einer Ausweitung der Personenanzahl über 10% steht unserem Unternehmen die Annahme des Zu-satzauftrages frei.

  7. Liefertermine
  8. Liefertermine gelten von unserem Unternehmen als garantiert, außer es wird etwas anderes ver-einbart.

  9. Zahlung
  10. a. Unserem Unternehmen steht es frei für Aufträge/Bestellungen von Kunden eine Anzahlung in be-liebiger Höhe zu verlangen. Die Anzahlungstermine werden gesondert ausgehandelt.

    b. Für den Fall des Zahlungsverzugs gilt ein Verzugszinssatz iHv 4% als vereinbart.

    c. Im Falle des Zahlungsverzugs steht es uns frei, alle bis dahin gewährten Zahlungsvergünstigungen zu widerrufen und einzufordern.

  11. Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag
  12. a. Dem Auftragnehmer wird ab Unterfertigung und vor Übernahme der Leistung bis sieben Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin das Rücktrittsrecht gegen Bezahlung eines Stornobetrages iHv 20% der Bruttoauftragssumme eingeräumt.

    b. Bei Rücktritt innerhalb von sieben Tagen vor Leistungserbringung ist der tatsächlich entstandene Schaden zu ersetzen, welcher von unserem Unternehmen bekannt gegeben wird.

    c. Die Gültigkeit des Rücktritts des Kunden ist durch die Bezahlung des Stornobetra-ges/Schadensbetrages bedingt. Der Betrag hat drei Tagen ab Erklärung des Rücktritts abzugsfrei und vollständig auf unserem Konto einzugehen, widrigenfalls der Rücktritt nicht gültig ist und der Vertrag zu erfüllen ist; dies gilt auch für den Fall einer auch nur teilweisen Nichtzahlung des ver-einbarten Stornobetrages. Der Kunde kann die Aufrechnung der Anzahlung mit der Stornogebühr verlangen. Diese Vorgehensweise ist unserem Unternehmen binnen drei Tagen ab Erklärung des Rücktritts mitzuteilen. Sollte die Stornogebühr in der Anzahlung keine Deckung finden, so ist die verbleibende Stornogebühr fristgerecht einzuzahlen, dies bei den zuvor aufgezeigten Konsequen-zen. Eine darüberhinausgehende verbleibende Anzahlung wird refundiert.

    d. Der Rücktritt ist zumindest in derselben Form wie die Vertragsannahme gegenüber unserem Un-ternehmen zu erklären und hat diesem zuzugehen. Es empfiehlt sich eine Übermittlungsmethode zu wählen, bei der ein Nachweis über den Zugang der Geltendmachung des Rücktrittsrechts er-halten wird. Für den Zeitpunkt des Zuganges und den Zugang der Rücktrittserklärung per se ist der Kunde beweispflichtig und trägt die mit der von ihm gewählten Übermittlungsart einherge-henden Übermittlungs- und Zugangsrisiken.

    e. Der Kunde kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts aus wichtigem Grund, ist kein Ersatz durch den Kunden zu leisten.

    f. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vor-liegen, die nicht der Kontrolle des Kunden unterliegen und sich die Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Der Kunde hat den Grund des Rücktritts aus wichtigem Grund mitzuteilen. In diesem Fall ist eine bereits geleis-tete Anzahlung im vollen Umfang rückzuerstatten.

  13. Rücktrittsrecht unseres Unternehmens
  14. a. Unser Unternehmen kann nur aus wichtigem Grund vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall der Ausübung des Rücktrittsrechts aus wichtigem Grund ist kein Ersatz zu leisten.

    b. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vor-liegen, die nicht der Kontrolle unseres Unternehmens unterliegen und sich die Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die auch nur teilweise Nichteinhaltung der vereinbarten Zah-lungsbedingungen. Der Grund des Rücktritts wird dem Kunden auf dessen Wunsch mitgeteilt. In diesem Fall ist eine bereits geleistete Anzahlung im vollen Umfang rückzuerstatten.

  15. Gewährleistung
  16. Die Regelungen und Voraussetzungen des österreichischen Gewährleistungsrechtes bleiben vor-behaltlich der Änderungen im Sinne der gegenständlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden vollinhaltlich aufrecht, wobei die Ware bei Übernahme durch den Kunden zu kontrollieren ist.

  17. Haftung
  18. a. Unser Unternehmen haftet gegenüber dem Kunden für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrläs-sigkeit (ausgenommen Personenschäden). Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit (ausgenommen Personenschäden) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Folgeschäden und Vermögensschäden, die durch unmittelbare Personenschäden und/oder Sachschäden ausgelöst werden, wird nicht gehaftet.

    b. Im Falle einer Haftung unseres Unternehmens beschränkt sich die Haftung dem Grunde nach auf Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit der Schadensbehebung, wobei dieser Betrag mit der dreifachen Auftragssumme begrenzt ist. Allfällige darüberhinausgehende Ansprüche gegen-über der Haftpflichtversicherung unseres Unternehmens bleiben hievon unberührt. Der gegen-ständliche Haftungsausschluss und die betragsmäßige Beschränkung gilt auch für allfällige An-sprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    c. Wenn und soweit der Kunde betreffend Schäden, für welche unser Unternehmen haftet, Versiche-rungsleistungen von eigenen oder zu seinen Gunsten abgeschlossenen Schadensversicherungen beanspruchen kann, so verpflichtet sich der Kunde vor Inanspruchnahme unseres Unternehmens zur Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistungen und beschränkt sich für diesen Fall die Haftung unseres Unternehmens auf die Nachteile des Kunden aus der Inanspruchnahme eben dieser Versicherungsleistung.

  19. Aufrechnungsverbot
  20. Zwischen den Parteien gilt als ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde nur mit Forderungen hin-sichtlich gegenüber unserem Unternehmen bestehenden Zahlungsverpflichtung aufrechnen darf, wenn hierüber ein schriftlich dokumentiertes Einvernehmen besteht oder eben diese Forderung des Kundens uns gegenüber tituliert ist.

  21. Schriftformgebot
  22. a. Jegliche Absprache bedarf zu ihrer Wirksamkeit der unbedingten Einhaltung des Schriftformge-botes. Zusagen, Zusicherungen, Vergünstigungen und Garantien sowie Vereinbarungen jeglicher Art, bedürfen neben der Schriftlichkeit die Zustimmung des jeweiligen Bereichsleiters. 

    b. Dies gilt auch für die Vereinbarung des Abweichens von eben diesem Schriftformgebot.

  23. Gerichtsstandvereinbarung
  24. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus und / oder über das gegenständliche Vertragsver-hältnis ist, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, das für den Sitz unseres Unternehmens örtlich zuständige Gericht. Dies gilt aus für künftige Vertrags- und Auftragsver-hältnisse.

  25. Anzuwendendes Recht
  26. Auf das gegenständliche Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwen-den. Ausgeschlossen sind ausdrücklich nationale, als auch internationale Verweisnormen, welche zu einer Anwendung von nicht österreichischem Recht führen bzw. führen könnte.

  27. Salvatorische Klausel
  28. Die allfällige Ungültigkeit einzelner Klauseln berührt in keinem Fall die Gültigkeit der verbleiben-den Klauseln dieser AGBs. Für diesen Fall kommen die Vertragsparteien bereits jetzt überein – ausgehend vom Horizont des redlichen Unternehmens – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am Nächsten kommt.